Gottlieb Schroeter

Apotheker Johann Heinrich Gempt hatte 1852 einen Nachfolger in dem Apotheker Gottlieb Schröter gefunden, der von Emsdetten nach Steinfurt wechseln wollte. Er zeigte der Regierung am 28. September 1852 an, dass er die Apotheke an diesen aus Gesundheitsrücksichten verkauft habe unter der Bedingung, dass dieser die beantragte Konzession erhalte.

Das Gesuch von Apotheker Schröter stammt vom 26. Oktober 1852 und hatte folgenden Wortlaut:

„Emsdetten, d. 26. October 1852
Gehorsamstes Gesuch des Apothekers Gottlieb Schröter zu Emsdetten um Verleihung der Concession zur Fortführung der Gemptschen Apotheke in Steinfurt.

Im Jahre 1844 wurde mir die Concession zur Anlegung einer Apotheke in Emsdetten nach den damals bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für meine Person und Lebenszeit, jedoch mit Ausschluß des Wiederverkaufsrecht entheilt. Die Anlage der Apotheke ist erfolgt und bin ich mit meiner hiesigen Stellung in finanzieller Hinsicht ganz zufrieden. Anders stellt sich aber die Sache in religiöser Hinsicht. Ich bin mit meiner Familie der einzige Angesessene evangelischer Confession in der ganzen Bürgermeisterei Emsdetten und entbehre ich mit Familie schmerzlich sowohl die Kirche, als auch Schul- und Religionsunterricht, da evangelische Kirchen und Schulen wenigstens zwei Meilen von hier entfernt sind. Aus diesem Grunde wurde ein Wechsel des Wohnorts für mich und die Meinigen eine Lebensfrage. Diesen Entbehrungen von Kirche und Schule für mich und die Meinigen zu entgehen ist mir eine Gelegenheit geboten, wenn Hochlöbliche Regierung genehmigen wollte, daß die von mir errichtete Apotheke durch einen Andern und eine in einem evangelischen Orte belegene Apotheke von mir fortgeführt würde. Es haben nämlich der Apotheker I. Klasse (d.h. sog. ‚kursierte‘, akademisch ausgebildete, in Berlin examinierte Apotheker) Philipp Plasmann mein Haus und Garten hierselbst nebst den Apotheken-Vorräthen und Gerättschaften und ich die Gebäulichkeiten nebst Apotheken-Vorräthen und Gerättschaften des Apothekers Gempt in Steinfurt nach anliegenden Dokumenten unter dem Bedinge käuflich erworben, daß Eine Hochlöbliche Regierung die Genehmigung zur Fortführung der Apotheken sowohl dem pp. Plasmann für die hiesige Apotheke, als auch mir für die Gemptsche Apotheke in Steinfurt erhielten würde.

Eine Hochlöbliche Regierung bitte unter diesen Umständen ich ganz gehorsamst mir unter gleichzeitiger Concession zur Fortführung der hiesigen Apotheke durch den Plasmann, welcher dieserhalb besonders einkommen wird, hochgeneigtest die Concession zur Fortführung der Gemptschen Apotheke zu Steinfurt erhielten zu wollen. gez. G. Schröter, Apotheker 1. Klasse



Das weniger formelle Schreiben des Apothekers Gempt vom 28.9.1852 ergänzte dieser durch ein Schreiben vom 7. Dez. 1852 an die Königliche Regierung in Münster:

„Nach meiner früheren Anzeige an den hiesigen Kreisphysikus Herrn Doctor Brohsius habe ich meine Apotheke, vorbehaltlich der von Königlicher Regierung zu ertheilender Concession, dem Apotheker Schröter zu Einsdetten verkauft. Ich verfehle demnach nicht, letzteren als meinen Nachfolger hiermit zu präsentiren, und bitte eine Königliche Regierung gehorsamst, demselben die Concession zur selbständigen Fortführung des Geschäftes zu erhielten.
gez. Heim: Gempt, Apotheker.“

Die drei Apotheker schlugen der Regierung in Münster praktisch einen Ringtausch vor. Das Besondere daran war, dass durch diesen Tausch der Apotheker Plasmann ohne Prüfung der richtigen Reihenfolge an eine Personalkonzession kam, weil er über die Realkonzession in Steinfurt, die durch ein Vorschlagsrecht besetzt werden konnte, in den Besitz der Apotheke in Emsdetten kommen konnte, deren Besetzung eigentlich wieder durch die Ausschreibung der Regierung in Münster hätte erfolgen müssen.
Dazu gehörte schon ein erstaunlicher Mut oder aber die wirkliche religiöse Not der Familie Schröter, denn immerhin existierte eine Rundverfügung vom 13. Juli 1840 aus Berlin, in der strenge Maßstäbe an die Erteilung von Konzessionen gelegt wurden.

Darin stand als letzter Absatz:
„Schließlich bemerkt das Ministerium nur noch, daß einem Apotheker, welcher
bereits eine Apotheke besessen hat, die Concession zur Anlegung einer neuen Apotheke nicht zu erhielten ist, wenn nicht besondere Umstände obwaltend, durch welche eine hierunter zu machende Ausnahme gerechtfertigt erscheinen dürfte, in welchem Falle jedoch jedesmal die Genehmigung des Ministerii dazu einzuholen ist.“

Das Antwortschreiben der Regierung in Münster vom 14.12.1852 lautete:
„Auf den Antrag vom 26.ten October, dessen Anlage hierbei zurückfolgt, erhalten Sie im Anschluß die Concession zur Fortführung der von Ihnen angekauften Gemprschen Apotheke in Steinfurt. Zugleich weisen wir Sie an, sobald Sie das Geschäft übernommen haben werden, uns von dem Tage des Antritts ungesäumt Anzeige zu machen und unsere Ausstellungen in dem an den Gempt erlassenen Visitationsbescheide vom 7.ten October 1850, sofern demselben nicht bereits abgeholfen sein sollte, innerhalb sechs Wochen von diesem Tage ab gerechnet zu erledigen und die vollständig erfolgte Abhülfe bis zum Ablaufe dieser Frist durch Vermittlung des Herrn Kreisphysikus Dr. Brosius uns anzuzeigen.
Auch dürfen Sie Ihre bisherige Apotheke in Einsdetten nicht eher verlassen, als bis Ihr Nachfolger Plasmann, welcher ebenfalls die Concession von uns erhalten hat, eingetreten ist.
Münster, den 14. December 1852.“


„für den Apotheker erster Klasse Gottlieb Schröter zur Fortführung der von ihm angekauften Apotheke des Gempt in Steinfurt.
Dem Apotheker erster Klasse Gottlieb Schröter wird die Concession erheilt, die von ihm gekaufte Apotheke des Gempt in Steinfurt unter Beachtung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften fortzuführen. Diese Erlaubnis wird dem Schröter jedoch nur für seine Person und mit dem Vorbehalt ihrer Wiedereinziehung bei seinem dereinstigen Abgange oder im Falle einer vorschriftswidrigen Geschäftsführung erheilt.

Königliche Regierung Abtheilung d. Innern.“

Am 8. Januar 1853 schrieb der Apotheker Gempt nach Münster:
„Einer Königlichen Regierung in Münster mache ich hierdurch die gehorsamste Anzeige, daß mein Geschäfts-Nachfolger Herr G. Schröter aus Emsdetten die von mir angekaufte Apotheke mit dem gestrigen Tage übernommen hat. gez. H. Gempt.“

Gottlieb Schröter hatte 1851 in zweiter Ehe Dorothea Lülwes geheiratet und mußte 1855 den Vermögensanteil seiner drei Kinder aus erster Ehe mit 2521 Talern, 22 Sgr., 9 Pf. durch eine Hypothek auf der gekauften Apotheke sicherstellen. Auf eine Anordnung der Regierung zur Beseitigung von Beanstandungen in Folge einer Visitation bei seinem Vorgänger im Jahre 1850, die dieser aber nicht abgestellt hatte, hatte er viele Verbesserungen an der Apotheke vorzunehmen, z.B. Kräuter-, Gift- und Materialkammern anzulegen und den Keller instandzusetzen. Er hatte sich außerdem vorgenommen, die Einrichtung der Offizin zu erneuern, was dann zu erheblichen Verzögerungen bei der Mängelabstellung führte.
Aber dafür konnte er in einer neuen Offizin nach seinem Geschmack arbeiten.
Am 19. April 1860 kaufte er in der Zwangsversteigerung von der Witwe Anna Ebbing, geb. Hoppenbräuer das Haus Wippert 11 (192) für 415 Taler.
Er starb am 29. August 1867.

Am nächsten Tage teilte der Kreisphystkus Hofmann den Tod des Apothekers der Regierung mit und schrieb über die Nachfolge:

„Burgsteinfurt, den 30. August 1867.
Der Königlichen Regierung beehre ich mich die Anzeige zu machen, daß gestern der Apotheker Schröter gestorben ist. In dessen Geschäft fungirte seither der Apotheker-Gebiilfe John van Neisse, ein junger Mann, der sich durch seine Pünktlichkeit & Accuratesse das Vertrauen des Publikums erworben hat.-
Derselbe führte bis jetzt das Geschäft fort, übrigens ist von der Witwe Schröter auf deren Veranlassung sofort die Vorkehrung getroffen, und Schritte gethan, einen examinierten Apotheker als Administrator hierher zu bekommen.
Die Witwe Schröter wird um die Erlaubnis, mit Hülfe eines Administrators das Geschäft weiter zu führen, demnächst selbst bey der Königlichen Regierung ankommen. gez. gehorsamst Hofmann.“

„Hochlöblichen Regierung zu Münster
mache ich hiermit die für mich so traurige Anzeige, daß am 28. v. Monats mein Mann, der Apotheker G. Schröter hierselbst gestorben ist. Die Verhältnisse machen es wünschenswert, das Geschäft in der bisherigen Weise zu Gunsten meines minderjährigen Sohnes fortsetzen zu können, zu welchem Zwecke ich die ergebenerte Bitte ausspreche, die meinem verstorbenen Manne verliehene Concession auf mich übertragen zu wollen.

Ein zuverlässiger Gehülfe, welcher sich das Vertrauen des verstorbenen Prinzipals erworben, steht augenblicklich dem Geschäft vor und wird am 20.d. Monats ein examinärer Apotheker die Administration übernehmen. Es ist derselbe seit vier Jahren in dieser Eigenschaft in Ochtrup und verwaltet das dortige Geschäft zur Zufriedenheit seines Prinzipals.

In Erwartung der Genehmigung meiner Bitte zeichnet ergebener Frau Witwe Schröter, geb. Lülwes.“

Dazu schreibt der Kreisphysikus Dr. Hofmann:

„Burgsteinfurt, den 5. Sept. 1867
In der Anlage beehre ich mich das Gesuch der Witwe des verstorbenen Apothekers Schröter hierselbst um Ertheilung der Erlaubniß, das Apothekergeschäft unter einem Administrator zu Gunsten ihres minorennen Sömchens fortsetzen zu dürfen, einzureichen.

Einer mündlichen Versicherung der Witwe Schröter nach, hat dieselbe den seitherigen Administrator der Krauthausenschen Filialapotheke zu Ochtrup, Apotheker Eisenhut für den Fall engagiert, daß ihr die nachgesuchte Erlaubniß zutheil wird. Soviel ich von Bewohnern Ochtrups und auch von dem Kreiswundarzt Gärtner in Ochtrup habe erfahren können, ist p. Eisenhut eine ganz beliebte Persönlichkeit in Ochtrup, die sich das Vertrauen des Publikums erworben hat, insofern dürfte die Wahl der Witwe Schröter als zweckmäßig bezeichnet werden.

Die Vermögensverhältnisse der Witwe Schröter sind mir nicht bekannt, ich kann daher nicht beurtheilen, ob dieselbe klug handelt das Apothekergeschäft durch einen Administrator und Gehülfen fortzuführen. Der Fortführung des Geschäfts durch ein solches Personal dürfen meiner Ansicht nach keine Schwierigkeiten entgegenstehen, und ich kann deshalb das Gesuch der Witwe Schröter nur unterstützen.

gehorsamst Hofmann, Kreisphysikus.“

Die Regierung in Münster antwortete:

„Auf den Bericht vom 5.ten v. Mts. wollen wir der Witwe des Apothekers Schröter geb. Lülwes gestatten, das von ihrem verstorbenen Ehemann geführte Apotheker-Geschäft zu Steinfurt unter Leitung eines Administrators zu Gunsten ihres minorennen Sohnes fortsetzen zu dürfen. Euer pp. beauftragen wir hierbei, die Witwe Schröter hiervon zu benachrichtigen und die Zeugnisse des engagirten Administrators, Apothekers Eisenhut, uns binnen 14 Tagen vorzulegen.
Königliche Regierung, Abt.d. Innern.“

Leider stellte sich nun aber heraus, dass gegen den Apotheker Eisenhut ein Verfahren lief, so dass die Genehmigung ins Stocken geriet:

„Burg-Steinfurt, den 7. October 1867.
Der Königlichen Regierung beehre ich mich die Anzeige zu machen, daß, vorbehaltlich der Genehmigung, die Wittwe Schröter den seitherigen Administrator der Filialapotheke zu Ochtrup als Administrator ihrer Apotheke engagirt hat.
Die Zeugnisse desselben beehre ich mich beizufügen.
Der Eisenhut scheint für die Schrötersche Apotheke ein passender Mann zu seyn.
Derselbe befindet sich zwar gegenwärtig wegen Verabreichung von Medikamenten ohne ärztliche Vorschrift in Untersuchung, ist aber noch nicht verurtheilt.
Gehorsamst, Hofmann, Kreisphyšikus.“

Die Königliche Regierung antwortete darauf:

„Münster, den 14.October 1867.
An den Kreisphysiker Herrn Dr. Hofmann Wohlgeboren, Burgsteinfurt.
Da nach dem Berichte vom 7.d.Mts. der zum Administrator der Schroeterschen Apotheke zu Burgsteinfurt in Vorschlag gebrachte Provisor Eisenhuth wegen Verabreichung von Medikamenten ohne ärztliche Verordnung sich in Untersuchung befindet, so wollen wir vor Ertheilung der ……. Genehmigung den Erfolg dieser Untersuchung erwarten.“

Das Verfahren gegen den Apotheker Eisenhuth wurde eingestellt, da dieser sich nicht an den Namen der Salbe erinnern konnte, die er einem Schuster für seinen verletzten Finger gegeben hatte. Infolge der unsachgemäßen Behandlung hatte der Schuster den Finger verloren und so war es zur Anzeige gekommen. Es konnte dem Eisenhuth nicht nachgewiesen werden, dass er eine verschreibungspflichtige Salbe abgegeben hatte, aber da er das Kurierverbot verletzt hatte, wurde ihm eine ernste Rüge erteilt. Er erhielt aber dennoch die Erlaubnis, die Schroetersche Apotheke zu verwalten.

Am 20. März 1872 schloß die Witwe Schröter mit ihrem Nachbarn Prümers einen Vertrag über die Grenzbebauung des Grundstückes, der noch erhalten ist und in neuester Zeit nach dem zweiten Weltkrieg wieder genutzt wurde:

„Zwischen der Frau W. G.Schröter einerseits u. dem Kaufmann E. Prümers anderseits, beide in Steinfurt wohnhaft, wurde heute folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1. Frau Wi. G. Schröter gestattet dem Kaufmann E. Prümers, die an das Prümersche Besitzer. grenzende Mauer des Schröterschen Speichers sowie die Verlängerung derselben als Seitenmauer zu dem jetzt von E. Prümers aufzuführenden Gebäude zu benutzen.
§ 2. E. Prümers verpflichtet sich dahingegen, die auf die gemeinschaftliche Mauer zu legende Rinne anzuschaffen und zu unterhalten, sowie die Erneuerung u. spätere Unterhaltung des den Schröterschen von dem Prümerschen Garten trennenden Staketts für immer zu übernehmen, sowie auch der Frau W. Schröter für die in § 1. angeführte Berechtigung die Summe von Fünfzig Thaler zu bezahlen, deren Auszahlung bei Unterschreibung dieses in duplo ausgefertigten Vertrages erfolgt ist.

Genehmigt und eigenhändig unterschrieben
Burg-Steinfurt, 20. März 1872. gez. E. Prümers
Nachschrift:
Um die Passage über mein Eigenthum, seitens Prümers, nicht zur Gerechtigkeit werden zu lassen, sah ich mich veranlasst, den Weg am 22. Juni 1875 zu sperren. gez. Wittwe Apotheker Schröter.“

Das im zweiten Weltkrieg abgebrannte Haus des Kaufmanns Schroer, Nachfolger von Prümers, wurde auf der Mauer des Speichers nach dem Kriege wieder errichtet.

Als das Haus im Zuge der Stadtkernsanierung 1979 abgerissen wurde, wurde die Mauer des Speichers stark beschädigt. Lange Jahrzehnte stand die Ruine dort, ohne dass die Mauer im Einvernehmen mit dem Rechtsnachfolger von Herrn Schroer, der Stadt Steinfurt wieder hergestellt werden konnte.
Um die Passage über das Eigentum mußte sogar ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster geführt werden, da die Stadtverwaltung auf Betreiben der Nachbarn dort einen Zugang zu den Nachbargrundstücken öffnen wollte. Die Zugangsmöglichkeit wurde nur für die Tagesstunden akzeptiert, die Stadtverwaltung setzte diese Vereinbarung aber nicht um, weil sie ihr nicht ausreichte. Inzwischen konnte der alte Apothekenspeicher renoviert und ausgebaut werden.

Von dem Apotheker Eisenhut ist noch seine Einführung in die Gesellschaft „Verein“ am 16. Juli 1871 belegt.
Von Jan. 1870 bis ca. 1878 war Apotheker Heinrich Becker Verwalter.
Ab April 1878 war Fritz Küppers Verwalter, ab Oktober 1878 Rudolf Kettelhack.
Ab April 1881 war Apotheker Hülsebusch Verwalter (am 18. Juni 1881 im Revisionsbericht erwähnt).
Im Jahre 1882 verwaltete die Apotheke der Apotheker Sauermost (vom 24. Okt. 1882 bis 20. Aug. 1883 wurden die amtl. Schreiben an ihn adressiert).
Von 1811 bis 1917 war die Hirsch- Apotheke Vreden im Besitz der Familie Sauermost. Die Apotheke hieß damals Sauermostsche Apotheke.
Am 20. August 1883 erhielt Sauermost die Genehmigung, den Apothekerlehrling Otto Löhr aus Wesel auszubilden.
Diese Ausbildungsgenehmigung wurde zusammen mit der Verwaltungsgenehmigung für die Apotheke am 23. Juli 1884 auf Dr. August Schröter übertragen.
Es ist bewundernd anzumerken, dass die Apotheke auch unter den Verwaltern in einem vorzüglichen Zustand war. So wird in einem Visitationsbericht vom 18. Juni 1881 geschrieben:

„Unsere Commissarien haben bei der am 17. und 18. d.M. vorgenommenen Visitation die von Ew. Wohlgeboren verwaltete Schrötersche Apotheke in einem sehr befriedigenden Zustande angetroffen.
In administrativer Hinsicht fand sich überhaupt nichts zu erinnern, als der Mangel eines neuen Werkes über die Apothekengesetzgebung, welches anzuschaffen ist. Betreffs der Arzneimittel war zu erinnern:

  1. daß acid tannic. harzige Bestandteile enthielt;
  2. daß der Vorrath an benzoe nicht die officinelle Art war;
  3. daß Hydrarg. oxyd. rubr. metallisches Quecksilber enthielt;
  4. daß natr. bicarb. mehr einfach kohlensaures Natron enthielt, als zulässig ist;
  5. daß tart. boraxat. beim Auflösen in destilligtem Wasser Rückstand hinterließ.

Sie wollen über die Abstellung der bemerkten unbedeutenden Mängel durch den Königlichen Kreis Physikus Geheimen Sanitätsrath Dr. Hofmann in Burgsteinfurt in 4 Wochen an uns berichten.“
Verwalter war zu der Zeit Herr Hülsebusch bis zum April 1882, ab dann verwaltete die Apotheke Justus Sauermost aus Vreden.
Nun war die Zeit der Ausbildung von Dr. August Schröter beendet, er kehrte nach Steinfurt zurück und übernahm die Elefanten-Apotheke.

Hier ist die wörtliche Transkription der fünf Seiten aus Ihrem Buch:


Dr. August Schröter

Apotheker Dr. August Schröter
Apotheker Dr. August Schröter

Dr. A. Schröter erhielt die Genehmigung zur Verwaltung der Apotheke am 23. Juli 1884, zusammen mit der Genehmigung, den Lehrling Otto Löhr aus Wesel weiter auszubilden. Er wurde am 11. August 1884 vereidigt. Nach zwei Jahren Verwaltung durch Dr. August Schröter übertrug die Mutter am 6. Juli 1886 Haus und Apotheke:

„Verhandelt zu Burgsteinfurt am 6. Juli Tausendachthundertsechsundachtzig. Vor mir, dem Königlichen Notare, Rechtsanwalt Engelbert Brüning, wohnhaft zu Burgsteinfurt und den folgenden Zeugen: dem Buchbinder Carl Huschke und dem Bürstenmacher Johann Werninck, beide hierselbst, die mir, dem Notare, versichern, daß keinem von uns eines der Verhältnisse entgegensteht, welche von der Teilnahme an dieser Verhandlung nach den §§ 5 bis 9 des Gesetzes über das Verfahren bei Aufnahme von Notariats-Instrumenten vom 11. Juli 1845 ausschließen, erschienen persönlich und als verfügungsfähig bekannt: 1. die Frau Witwe Apotheker Gottlieb Schröter Dorothea, geb. Lülves, 2. deren Sohn der Apotheker Herr Dr. der Philosophie August Schröter, beide von hier. Dieselben schloss nachstehenden Vertrag: Die Frau Witwe Schröter überträgt die Parzellen Flur No.1020/ 51, 80 und 81 der Katastrasgemeinde Stadt Burgsteinfurt mit den darauf befindlichen Gebäulichkeiten, ferner die in den angegebenen Realitäten befindliche Apotheke mit den dazugehörigen Utensilien, Gerätschaften und Warenvorräten, überhaupt mit allem, was zum Betriebe der Apotheke in den Häusern und deren Zubehör vorhanden ist, hierdurch ihrem Sohn Dr. August Schröter zum Eigentum. Die Übergabe soll am 1. April 1888 stattfinden, bis dahin wird das Geschäft für Rechnung der Witwe Schröter fortgeführt werden. Als Gegenleistung für die Übertragung ist die Gesamtsumme von hundertzehntausendvierhundert Mark vereinbart. In Anrechnung auf diese Summe übernimmt Herr August Schröter die hypothetische eingetragenen Schulden zum Betrag von neunundvierzigtausend Mark als seine eigene Schuld, wobei bemerkt wird, daß von dieser Schuld ein Betrag von neuntausendsechshundert Mark an den Apotheker Hartrath hieselbst zu zahlen ist, welche im Grundbuch nicht eingetragen stehen. Dasjenige, was nach Abzug der angegebenen Schulden der Übertragsnehmer baar zu zahlen hat, kann in den nächsten Jahren, welche mit dem 1. April 1888 beginnen, von seiner Seite gekündigt werden, jedoch sollen seit dem 1. April 1888 davon jährlich vier Prozent Zinsen an die Frau Schröter entrichtet werden. Die zu zahlende Summe wird nach erfolgter Übergabe und Auffassung der übertragenen Realitäten auf dieselben im Grundbuche eingetragen.
Was die Unkündbarkeit der von dem Übernehmer zu zahlenden Übernahmesumme betrifft, so wird bemerkt, daß auch die Kinder resp. Erben der Witwe Schröter an die zehnjährige Frist gebunden sind und ihnen erst nach Ablauf derselben das Recht der Kündigung zustehen soll. Dem Übertragsnehmer wird das Recht eingeräumt, zu jeder Zeit Abschlagszahlungen von wenigstens fünfhundert Mark zu machen.
Zum Zwecke der Stempelberechnung wird noch folgendes bemerkt:
Der volle Wert des übertragenen Apothekengeschäfts wird zu sechzigtausend Mark angenommen.
Die Frau Witwe Schröter wird den an sie zu zahlenden Rest der Übernahmesumme zum Betrage von einundsechzigtausendvierhundert Mark zu gleichen Teilen auf ihre vier Kinder vererben, es wird demnach ein Viertel der gedachten Summe dem Herrn August Schröter als sein zukünftiges Erbteil angewiesen. Es wird beantragt, beiden Kontrahenten je eine Ausfertigung zu erteilen. Burgsteinfurt, den 6. Juli 1886.
Nachtrag:
Die Übergabe der in dem genannten Verträge übertragenen Realitäten und des Apothekengeschäftes an den mitunterzeichneten Dr. August Schröter hat bereits am 1. Januar 1887 stattgefunden, seitdem betreibt er das Apothekengeschäft für seine eigene Rechnung; es soll auch die Auffassung der Grundstücke Flur 3 No. 1020/51, 80 und 81 der Gemeinde Stadt Burgsteinfurt nebst Gebäuden in nächster Zeit vorgenommen werden.
Dagegen hat Dr. August Schröter sich verpflichtet, die nach dem Übertragsverträge von ihm herauszuzahlende Summe bereits vom 1. Januar 1887 an mit 4% jährlich zu verzinsen- und die Zinsen an seine Mutter zu zahlen.“
Diesen Vertrag zeigt die Mutter der Regierung an und bittet, ihrem Sohn die Konzession zu übertragen.
Am 29. Jan. 1887 erhält die Mutter auf ihre Eingabe die auf den Sohn ausgefertigte Konzession, die eingereichte Approbation wird anliegend zurückgereicht.


„Dem Apotheker Dr. August Friedrich Gottlieb Schröter in Burgsteinfurt wird die Concession ertheilt, die durch Kauf auf ihn übergegangene Schrötersche Apotheke daselbst unter Beachtung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften fortzuführen. Diese Erlaubniß wird dem p. Schröter jedoch nur für seine Person mit dem Vorbehalte der Wiedereinziehung bei seinem dereinstigen Abgange und bei vorschriftswidriger Geschäftsführung erheilt. Königliche Regierung Ab.d. Innern.“

Da die Apotheke auf einem Realrecht basierte, der Apothekenleiter also den Nachfolger präsentieren durfte, hatte die Mutter die Konzession für ihren Sohn eingeholt. Im anderen Falle, der Personalkonzession, wurde die Konzession von der Regierung dem würdigsten Apotheker zugeteilt. Eine Fortführung in der Familie wäre nicht einfach möglich gewesen. Dieses Realrecht wurde wegen seiner Möglichkeiten, den Nachfolger zu präsentieren, aber auch höher besteuert. Noch im Jahre 1886 führte Dr. A. Schröter die Apotheke ohne einen Gehilfen nur mit einem Lehrling, ab September 1886 war dies Louis Krietemeyer aus Dorsten. Und man muß sich wundern, wie groß das Einzugsgebiet in dieser Beziehung war, der andere uns bekannte Lehrling stammte ja aus Wesel.

Die Revisionsberichte zeigten weiter eine immer besser werdende Beurteilung der Apotheke: Am 23. August 1887 : in einem im Allgemeinen recht befriedigenden Zustand. Am 16. Juni 1890: im Allgemeinen sehr guter Zustand. Am 12.4.1893 zeigte Dr. A. Schröter an, dass er die Materialkammer aus der Dachstube in einen Raum neben dem Labor verlegt habe. Diese Verbesserung wurde vom Kreisphysikus Dr. Kasemeyer ausdrücklich gelobt. Am 28. Juni 1893: „Bei der am 22.d. Mts. stattgehalten Revision Ihrer Apotheke wurde dieselbe in einem wohlgeordneten und den Anforderungen entsprechenden Zustande vorgefunden und sehe ich mich veranlaßt, Ihnen über die vielfach vorgenommenen Verbesserungen in der Einrichtung und Ausstattung meine Anerkennung auszusprechen, in der Erwartung, daß Sie auch ferner bestrebt sein werden, die Apotheke in dem bestehenden sehr guten Zustand zu erhalten. Bezüglich der Verwaltung und der Einrichtung waren nennenswerte Ausstellungen nicht zu machen.

In Bezug auf die Arzneistoffe fand sich nur Nachstehendes zu erinnern:

  1. ferrum lacticum: Die wässrige Lösung ergab auf Zusatz von Kalium ferrocyanidlösung einen dunkelblauen Niederschlag.
  2. Mixtura sulfurica acida hatte das spezifische Gewicht von 1,00, (während der Revision wurde das Präparat richtig gestellt).
  3. spiritus aetheris nitrosi: 10 ccm des Präparates, mit 3 Tropfen Normal-Kalilauge gemischt, rötete blaues Lackmuspapier.
  4. sulfur praecipitatum färbte befeuchtetes blaues Lackmuspapier roth.
    In dem Vertrauen, daß Sie schleunigst die Beseitigung vorstehender Ausstellungen vornehmen werden, nehme ich von einer Einforderung eines Remedurberichtes Abstand.
    Der Regierungspräsident i.V. Weddige.“

Am 21. Januar 1895 bat der Regierungspräsident in Münster die Apotheker, Kollegen für die Revisionen in Vorschlag zu bringen, damit die Überprüfungen von Fachleuten gemacht wurden. Das war wohl ein Zeichen, dass die Materie in den Apotheken immer schwerer zu übersehen war und die Prüfungen durch Ärzte ohne Fachwissen keinen Nutzen hatten.

Herr Dr. Schröter schlug unter anderem Herrn Strunk aus Recklinghausen vor, ein Kollege aus einer Apothekerfamilie, die sich auch heute noch der Wertschätzung der Kollegenschaft erfreut. Er selbst wurde ebenfalls, wie er 1904 rückschauend mitteilt, zwölf Jahre lang mit Revisionen betraut:

Im März 1899, im März 1900, im April 1901 und im Dezember 1903 reichte er Rechnungen für Reisekosten und Tagegelder an das Landratsamt Steinfurt ein für diese Tätigkeit.
Da wir eine Reisekostenaufstellung aus 1899 vorliegen haben, können wir uns den Arbeitsaufwand für die Reisen ansehen:
Am 19. April 1899 fuhr Apotheker Dr. Schröter mit der Bahn über Münster nach Wolbeck und visitierte dort die Cortain’sche Apotheke. Dazu legte er 33 Kilometer mit der Bahn und 10 km auf dem Landwege zurück. Die Besichtigung dieser Apotheke wurde am nächsten Tag fortgeführt, anschließend fuhr Dr. Schröter nach Lengerich zur Besichtigung der Albers’schen Apotheke, dazu legte er wieder 10 km auf dem Landwege und 32 km mit der Bahn zurück. Die Besichtigung wurde am nächsten Tag zu Ende gebracht, anschließend ging es mit Bahn (50 km) und auf dem Landwege (17km) über Tecklenburg und Rheine nach Burgsteinfurt zurück, wo er abends am 21. April wieder eintraf. – Am 17. August 1899 fuhr Dr. Schröter über Rheine nach Hopsten zur Besichtigung der Schwar’schen Apotheke, das waren 37 km mit der Bahn und 8,6 km auf den Landstraßen. Nachdem am nächsten Tag die Besichtigung beendet wurde, fuhr er über Ibbenbüren nach Tecklenburg zur Teilnahme an der Besichtigung der Borgstelle’schen Apotheke. Das waren 26 km auf der Landstraße. Nachdem am nächsten Tag auch dort die Besichtigung zu Ende gebracht war, fuhr er von dort nach Burgsteinfurt zurück, eine Bahnreise von 50 km.- Am 20. September 1899 fuhr er über Dorsten und Bocholt nach Rhode, wo die Straling’sche Apotheke besichtigt wurde, am selben Tag noch wieder nach Bocholt zurück zur Besichtigung der Reyger’schen Apotheke. An dem Tage legte er 107 km mit der Bahn und zweimal 8 km auf der Landstraße zurück, übernachtete in Bocholt und besichtigte am 21. September 1899 dort die Arens’sche Apotheke. An diesem Tag fuhr er mit der Bahn über Wesel und Dorsten nach Burgsteinfurt zurück.- Am 29. September fuhr er über Gronau nach Epe und besichtigte dort die Gescher’sche Apotheke. Mit der Rückreise am selben Tag war er zweimal 28 km mit der Bahn und zweimal 1 km auf der Landstraße unterwegs.- Am 12. Oktober 1899 fuhr er über Coesfeld nach Bottrop, besichtigte dort die Geyr’sche Apotheke, fuhr von dort nach Horst, übernachtete dort und besichtigte am nächsten Tag die Siebolt’sche Apotheke. Von dort fuhr er über Buer und Dorsten nach Burgsteinfurt zurück. Das waren am ersten Tag 78 km mit der Bahn, am nächsten Tag 12 km auf der Landstraße und nochmal 78 km mit der Bahn.

Neben der Arbeit der Besichtigung der Apotheken mit den langen fachlichen Diskussionen, den langen Wegen und der Unbequemlichkeit der Übernachtungen schlug natürlich auch das Fehlen in der eigenen Apotheke und der Einsatz eines Vertreters zu Buche. Im Jahre 1891 beschäftigte er den Apotheker Siebolt Siebolts, ab dem 1. Juli 1897 den Apotheker A.Bahlmann aus Münster, der bei seinem Antrag auf Vereidigung vom 19.5.1897 ausdrücklich darauf hinwies, dass er den Apotheker Schröter bei dessen Visitationereisen vertreten werde.

Im Amtsblatt der Königlichen Regierung vom 28. Dezember 1901 wurde die Einrichtung der Apothekerkammer der Provinz Westfalen angekündigt. Zu den bekannten Apothekern, wie Herr Cobet aus Hamm und Herr Hültenschmidt aus Dortmund gesellte sich auch Herr Dr. Schröter, ein Zeichen, daß die Regierung mit dieser Ernennung einen guten Standesvertreter gefunden zu haben glaubte.


Aus der Apothekeneinrichtung von Dr. August Schröter sind noch einige Bilder und Gegenstände erhalten. Auch ist er der erste Apotheker, von dem wir ein Portrait haben.