Zeit für Gesundheit seit 1575

Apotheker Conrad Gempt, Sylvester Gempt

Conrad Gempt

Conrad Gempt war getauft zu Steinfurt am 24. Juni 1739 als zweiter Sohn von Heinrich Gempt, Kaufmann auf der Steinstraße 2 (198), und Anna Catherine Elisabeth Prümers aus Bentheim. Sein Großvater Hermann Gempt war ein Bruder der Gertrud Gempt (Ehefrau von Johann Salland) und Halbbruder des Arnold Holtermann. Conrad Gempt war gelernter Apotheker. Er hatte u.a. im Jahre 1764 in Straßburg studiert. Unter seiner Leitung überflügelte seine Apotheke die Houthsche Apotheke bei weitem, da diese nur von Provisoren geleitet wurde. Conrad Gempt kaufte 1771 die Schodirkschen Achterhäuser im Wippert, die nach dem Protokollbuch des Alten Geist zwischen dem Lasterhausenhof und dem Pulsienhof lagen, für 90 Reichstaler. Sie gehörten nach der Stadtrechnung von 1659 der Stadt und enthielten fünf Wohnungen zu je vier Reichstaler Mieterwert. Diese Häuschen trugen früher die Nummern 193 und 194. Bald darauf kaufte er auch das seitdem mit der Apotheke verbundene Haus Steinstraße 3. Conrad Gempt stand beim Grafen in hoher Gunst, er wurde Rentmeister und erhielt 1765 den Titel Hofapotheker. Seine Apotheke bekam auf Veranlassung des Grafen Carl Paul Ernst (gest. 1780), dessen Sohn Ludwig infolge seiner Heirat mit der Herzogin Juliane von Schleswig-Holstein-Glücksburg Ritter des dänischen Elefanten-Ordens geworden war, den Namen „Apotheke zum Elephanten“. 

Ohne Zweifel ließ Conrad Gempt die schöne Haustür der Apotheke anfertigen. Auch die schönen erhaltenen Standgefäße mit dem Kronen-Dekor stammen vermutlich aus seiner Zeit. 

Conrad Gempt übernahm bei Bedarf durchaus die Behandlung der Patienten seines Sohnes, wenn dieser in seiner Eigenschaft als Landphysikus außerhalb der Stadt auf Reisen war. Das entnehmen wir aus einem Schreiben des Dr. Gempt an das Hofgericht wegen der Bezahlung einer Behandlung eines Kaufmannes: 

„29. Oct. 1802 

Für einen frembden Kaufmann bey Iheringhusen in Ludwigsdorf -dessen Namen nicht angegeben, wenigstens nicht auf dem Recepte bemerkt wurde- verordnete mein seliger Vater (dieser war zwischenzeitlich -1800- gestorben) bey meiner Abwesenheit am 24.ten März 1798 eine Mixtur und eine zerteilende dünne Salbe. Am 25.ten besuchte ich dann den Patienten selbst: 

soviel ich mich besinne, war er nicht bettlägerig, mehr groß als klein, ein Mann in seinen besten Jahren, dem äußeren Aussehen nach stark; er trug das dunkle etwas braune Haar rund. Ich verschrieb ihm am 25.ten März 1798 eine Schachtel Pillen und Kräuterthee. Die Rechnung über die Arzneien und Verordnungen wurde am 29.ten März 1798 abgefordert und mit 1 Reichsthaler 11 Stüber bezahlt. In meinem Journal finde ich die Krankheit des Mannes unter dem Namen Rheumatismus, praccipue vertebrarum colli et humeri dextri (besonders der Wirbelsäule und des rechten Oberarmes). 

Vorstehendes bezeuge ich hiermit auf Verlangen des hochlöblichen hiesigen Hofgerichts und bestätige diese Aussage durch eigenhändige Unterschrift und beigedrucktes Petrschaft. 

Burgsteinfurt, den 29.ten October 1802. gez. J.H. Gempt. Dr.“ 

Von Conrad Gempt ist ein Gesuch an den Grafen zu Bentheim erhalten, welches er zusammen mit der Witwe Houth wegen der Steuer auf den Alkohol schrieb. Diese Steuern werden auch heute noch erhoben und sind wegen ihrer lästigen Buchführung immer noch ein Schrecken der Betriebe. 

In diesem Gesuch erläutern sie, wie unpraktisch für die Apotheken die Vorgehensweise bei der Steuererhebung auf den Spiritus sei. Es würde sowohl für den buchführenden Apotheker als auch für den die Steuer prüfenden Beamten fast unmöglich sein, aus den vielen einzelnen Entnahmen zu unterschiedlichen Mengen und Konzentrationen hinterher die korrekte Entnahmemenge zu rekonstruieren. Daher schlagen die Bittsteller vor, nur den für den Konsum als Genußmittel (Likör) vorgesehenen Spiritus die Entnahmemenge und daraus die Steuer zu errechnen. Diese Steuer wollen sie natürlich bezahlen, wie sie auch bisher immer treu ihre Steuerpflicht erfüllt hätten. 

Die Antwort des Grafen war aber in keiner Weise eine Befürwortung der Bitte auf Erleichterung der Buchführung, sondern mit der Auflage der Verdoppelung der Steuer bei erleichterter Buchführung äußerst enttäuschend für die Apotheker. 

“Unterthädigste Vorstellung und Bitte der Witt. D.rin Houth und des Apothequers Gempt. 

um gnädige Befreiung von der jedesmaligen Angabe, wieviel Spiritus in ihren Apothequen aus dem Fusel gezogen wird. 

Hochgebohrnen Reichs Graf, gnädigster Regierender Graf und Herr! 

In dem ohnlängst publicirten Aceise Edict ist unter anderem auch verordnet worden, daß die Apothequen jedesmalen angeben sollen, wie viel Fusel sie zum Spiritus gebrauchen, und wieviel Spiritus sie jedesmal davon gezogen haben. 

Ew. Hoch Reichs Gräfl. geruhen aber hiebei gnädigst zu bemerken, daß es eins theils uns ohnmöglich falle, den jedesmaligen Spiritum anzugeben, indem wir bekanntlich denselben öfters unterschiedliche Malen, zuweilen aber nur ein oder wenigmalen, bisweilen in Großen, bisweilen aber auch nur in sehr geringer Quantität, nachdem der Spiritus stark oder schwach seyn muß, und die Medicin es erfordert, abziehen müssen, wie dann auch daher aus der Quantität des abgezogenen Spiritus das dazu verbrauchte Maaß des Fusels keineswegs beurtheilt und festgesetzt werden kann, indem bekanntlich aus einerlei Maaß Fusel oft mehr und oft weniger, je nachdem der Spiritus schwach oder stark seyn, und oft oder wenigmalen ausgezogen werden muß, Spiritus gezogen wird; Mithin würde also anderen theils eine solche jedesmalige Angabe, wenn selbige auch möglich wäre, zu weiter nichts, als zu unserer und des Annotanten unbeschreibliche Last dienen, indem sowohl die Mannigfaltigkeit deren Spiritum in wohleingerichteten Apothequen ungläublich groß ist, als auch das Abziehen nicht zu gewissen Zeiten geschehen kann, sondern nach Erfordern der Medicin oft unterschiedliche Malen an einem Tage, und dieses sehr oft nur in geringer Quantität z.b.: Orts- (Viertel) und halbs Orts weiß, vorzunehmen ist, wie solches einem jedermann leicht begreiflich seyn kann, weshalben denn auch die Apothequer an keinem Orte dergl. Spiritus anzugeben haben, auch ihnen dieses bisher hisselbst nicht auferleget worden. Demohnerachtet, Gnädigster Graf und Herr haben wir von dem dabei verbraucht werdenden Fusel die accise bisher aufrichtig bezahlet, und selbige niemalen verkürzet, werden uns auch dieses eben (so) wenig fürs künftige auf die geringste Weise zu Schulden kommen lassen; Und damit Höchstdieselben deshalb desto gewißen versichert seyn, erbieten wir uns unterthänigst, daß wir auf gnädiges begehren, den Fusel, welchen wir zum Spiritus verbrauchen wollen, jedesmalen absonderlich von demjenigen, wovon wir den Liqueur machen, getreulich angeben wollen. Wir bitten also unterthänigst, uns von jener hohen Verordnung des accise edicts, betreffend die jedesmalige Angabe des Spiritus, in Gnaden zu entledigen und frey zu erklären. 

Wir ersterben in tiefster Verehrung. Ew. Hoch ReichsGräfl. Gnaden unter thänigste und gehorsamste/ gez. Wittwe Doctoris Houth/ gez. Conrad Gempt.” 

No.20. Extract. Protocolli Resol. Clem: d.d. Steinfurt, 10 ten May 1774 

Tenor Suppl. Wittib Dr. Houth und Apothequer Gempt bitten unterthänigst, sie von der Angabe des von Brantwein destilirt. Spiritus ganz zu befreien. 

Resolutum: 

Werden Supplicanten von dem ganzen Wein, Brantwein und Fusel, wovon dieselben Spiritus ziehen, gedoppelte accise zahlen,so soll deren Sachen deferent werden. 

gez. Conradi 

Zus. der witt.Dr. Houth u. Apoth. Gempt. 

a.d. 21. Mai 1774, Müller.” 

Als Apotheker Gempt zum gräflichen Rentmeister ernannt wurde, erhielt er dadurch den Status eines von städtischen Abgaben befreiten Bürgers, was ihn zu einem neuen Verstoß wegen der Weinsteuer ermunterte. Es wandte sich im Jahre 1776 an den Grafen, weil er immer noch Steuern an die Stadt zahlen sollte. Diese Weinsteuer habe er in der Vergangenheit bezahlt, wolle sie nun aber nicht mehr zahlen, da er gar keinen Umsatz und auch keinen Vorrat an Wein mehr in der Apotheke habe. Hinzu komme, dass die Stadt die Steuer verdoppelt habe. Hier beruft sich also Gempt auf die Steuerfreiheit der Angehörigen der Hohen Schule, was in der Vergangenheit ja schon der Vorgänger seines Konkurrenten Houth getan hatte und was damals zur Erhaltung der steuerzahlenden Elefanten-Apotheke geführt hatte. So sehen die Menschen oft die Vorteile und vergessen die Weiterungen, die sich aus dem ersten Vorteil ergeben können. Conrad Gempt starb am 15. Juni 1800. 

„Hochgeborener Reichs Graf, Gnädigster Regierender Graf und Herr ! 

Im abgewichenen Jahre haben Ew. Hoch-Reichs-Gräßl. Gnaden mich unterthä nigsten Supplicanten (Bittsteller) zum hiesigen Geistlichen Rentmeister anzustellen Ggst. (gnädigst) gewährt. Dabey erhielt ich vermöge solchen Amts gleich meinen Vorgängern die Freiheit von allen bürgerlichen Lasten und Beschwerden. Ich habe mich aber doch gefallen lassen, bisher monatlich 6 stüber Contribution (Steuer) abzugeben, und zwar aus dem alleinigen Grund, weil bekanntlich bei meiner Apotheke allerlei Weine verkauft. Da ich aber nunmehro schon seit geraumer Zeit gar keinen Weinhandel mehr treibe und nicht einmahl einigen Wein zum Verkauf im Vorrath mehr habe, mithin ich auch nicht weiter als ein furirer mit Contributionsabgaben besteuert werden kann: So muß ich demohngeachtet doch ganz unvermutet erfahren daß die hiesige Stadt Commission nach dem öhnlängst festgesetzten jährlichen Contributions Fuß (Steuermaß) von mir noch ferner 6 stüber und, da in einem Monat 2. Contributionse bezahlet werden sollen, sogar 12. stüber fordert. 

Ew. Hoch Reichs-Gräßliche Gnaden ersuche daher unterthänigst, solches der Stadt Commission unbefugtes Betragen gnädigst einzustellen, und dieselbe kräftigst anzuweisen, daß sie mich hinkünftig von solchen Contributions und sonstigen Bürgerlasten völlig verschont und befreiet lasse. Ich ersterbe dagegen in tiefster 

Ehrfurcht 

Ew. Hoch-Reichs-Gräßliche Gnaden 

unterthänigst gehorsamer Knecht 

C. Gempt Gräfl. Rentmeister.“ 

Hier ist die wörtliche Transkription der drei Seiten:

Sylvester Wilhelm Carl Gempt

Die Familie Gempt beendete nun aber ihren Weg durch die Amtsstuben mit der Prüfung des Sohnes zum Provisor, der Vereidigung desselben und dem Antritt der Tätigkeit in der Apotheke, die aber wegen der Schwächlichkeit des Sylvester Wilhelm Carl Gempt nur kurze Zeit bis 1826 gedauert hat. Die Akten über die Prüfung und Vereidigung des jungen Gempt sind noch vorhanden und für Pharmazeuten so interessant, dass sie hier folgen.

Münster, 16.ten Jul.1823.

Präsent: Hr. Medizinal-Regierungs-Rath Dr. Borges, Medizinal-Rath Dr. Bodde, Assessor Dr. Herold.

Nachdem der Candidatus Pharmaciae Wilh. Gempt, welcher als Provisor seiner väterlichen Apotheke in Steinfurt approbiert zu werden wünscht, die auf anliegendem Bogen befindlichen Fragen unter Aufsicht des Hr. Reg. Mediz.Raths Dr. Borges schriftlich beantwortet hatte, wurde heute zu dessen mündlicher Prüfung geschritten, wobei er auf die ihm gestellten Fragen und über die ihm vorgelegten Gegenstände sich folgendermaßen äußerte:

Zu der heutigen Sitzung wurde mit dem Pharmazeuten Wilhelm Gempt aus Burgsteinfurt die mündliche Prüfung abgehalten. Auf die ihm gestellten Fragen, und über die ihm vorgelegten Gegenstände äußerte er sich wie folgt:

Um dem Essige mehr Acidität und Schärfe zu geben, setzten manche Essigbrauer demselben Schwefelsäure, Salzsäure, auch scharfe Gewürze zu. Die Gegenwart der Schwefelsäure offenbare sich beim Zuträufeln des essigsauren Baryts durch Fällung des Schwerspaths, und jene der Salzsäure beim Zuträufeln des salpetersauren Silbers, durch Fällung des Hornsilbers, sättige man endlich den zu prüfenden Essig mit Kali, so finde man das Quantum der Essigsäure, und das scharfe Gewürz gebe sich durch Geschmack und Geruch zu erkennen. Bey der Destillation des Essigs dürfte ein Zusatz von Kohlen wenig Werth zu haben, sie scheine sogar die Grundmischung desselben zu ändern; ein Zusatz von Magan.nativ. scheine dagegen nützlich zu seyn.

Da der Essig durch Abdampfen nicht entwässert werden könne, so müsse man ihn, um ihn von bestimmter und gleichmäßiger Stärke zu erhalten, mit einer Grundlage z.B. Kali oder Natrium verbinden, die Mischung bis zu einem bestimmten Punkte abrauchen, durch Schwefelsäure ebenfalls von bestimmter Stärke, zersetzen, und jenen vermittels einer bis zur Trockenheit fortgeschrittenen Destillation abscheiden. Wenn man aber das erwähnte essigsäure Kali oder Natrium bis zur Trockniß abrauche, der Essig vermittels der concentrierten Schwefelsäure und der Destillation abscheide, so nenne man das Destillat Radical-Essig, den man auch aus Bleyzucker auf gleiche Weise von vorzüglicher Güte erhalten könne.

Die Essigsäure komme vor in Ammon. acet., Kali acet., Natt. acet., Plumb. acet., Cupr. acet. …Eber ustum werde erhalten, wenn man feinen Knochen in einer Retorte mit einer tietulirten?) Vorlage so lange erhitze, bis keine gasartigen und tropfbaren Flüssigkeiten mehr übergehen. Damit nicht statt der Verkohlung eine Einäscherung eintrete, werde ein verschlossenes Gefäß erfordert. In dem erwähnten Verkohlungsprozesse würden die bekannten Gasarten Blausäure, ein stinkendes Oel, kohlensaures Ammon und Wasser, worin brenzlich öliges Ammon. aufgelöst, entwickelt, in der Retorte aber bleibe die thierische Kohle als Beinschwarz zurück. Die Scheidung dieser Produce, die Reinigung des brenzlichen Ammon. und die Bereitung des ätherischen thierischen
Oels wurden richtig angegeben.
Die Entstehung des Schwefel-Kalium, des Schwefelwasserstoffgases, der Gebrauch derselben als Reagenz waren ihm geläufig, er entwickelte mit Fertigkeit in diesen Erscheinungen die verwickelten Spiele der Verwandtschaft und bekundete dadurch eine löbliche Bekanntschaft mit den chemischen Theorien.
Darauf wurden demselben aus der Materia medica folgende Gegenstände vorgelegt:
Rad. Sarsaparilla wurde gleich erkannt, mit der Bemerkung, das vorgelegte Exemplar sey schlecht, weil die Gute brauner seyn müßte.
Hb. (Herba) cicuta komme von Conium maculat., sey ein Doldengewächs, gehöre zur Klasse Pentandria Digynia -eine genaue botanische Bestimmung sey um so nothwendiger, weil einige andere Doldengewächse mit ihr Ähnlichkeit hätten.
Thymus serpyllum wurde in dem getrockneten Exemplare nicht gleich erkannt, aber der Charakter darauf richtig bestimmt. Primula veris richtig. Spartium scoparium gehöre zur Classe: Diadelphia Decandria, man halte davon in
den Apotheken Kraut, Blumen und Samen.
Lycopod. clavat. richtig betimmt. -Offici nell sey Semen oder pollen lycopod., ein
leichtes, leicht verbrennliches mit dem Wasser nicht mischbares Pulver, die ange-
führten Eigenschaften gäben das beste Unterscheidungszeichen zwischen diesen und ähnlichen Pulvern. Solanum Dulcamara -ward botanisch richtig bestimmt, und besonders noch auf den Unterschied zwischen dieser Pflanze und Solan. nigr. aufmerksam gemacht- Officinell seyen die Stipid. Dulcam. woraus auch das Extr. Dulcam. bereitet werde.
Datura Stramonium – ward ebenfalls botanisch richtig bestimmt.
Rad. Irid. florent. -Die Pflanze gehöre zur Triandr. monogynia- die äußeren Kenn-
zeichen der achten Wurzel wurden angeführt, mit der Bemerkung, daß der eigen-
thümliche Geruch derselben das beste Merkmal sey.
Oleum Nuciste- auf das Käufliche könne man sich nicht leicht verlassen, Aether und Alcohol seyen zwar als Prüfungsmittel empfohlen: aber seine Verfälschungen dürften doch dadurch noch nicht aufgedeckt werden.
Danach wurde das Protocol geschlossen und dem Gempt das Prädicat:

Recht gut

beygelegt.
Randnotiz: Ist, wenn im Eingang wie gewöhnlich hinzugefügt, und die Reinschrift
vollzog. ist b.M. an Hochl. Regierung hisselbst abzugebg. so ist von Seiten dieser
unter Einsendung des Protokolls, der schrift. Arbeiten u. der sämmtl. Zeugnisse des Gempt der Antrag an ein hohes Ministerium der Medizinal-Angelegenheiten zu formieren, den Cand. pharmaciae Wilh. Gempt, da er Recht gut bestanden, als Provisor seiner väterl. Apotheke in Steinfurt zu approbiren. Mstr. 6/9-23 Bgs.

Vereidigung des Sylvester Wilhelm Carl Gempt

Verhandelt zu Borghorst am zehnten December 1800
drey und zwanzig.
Es erschien heute der Kandidat der PharmazieSylvester Wilhelm Carl Gempt, welcher als Provisor seiner väterlichen Apotheke zu Steinfurt von dem hohen Königlichen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unterm 29.ten October lauf. J. bestimmt worden, um in jener Eigenschaft gehörig verpflichtet zu werden, auch seine Confirmation etc. in Empfang zu nehmen.
Nach geschehener Aufforderung hat derselbe daher in meinem, des landräthlichen Commissars Gegenwart den nachstehenden Eid ausgeschworen:
„Ich, Sylvester Wilhelm Carl Gempt mittels Konfirmation des hohen Ministeriums der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 29.sten October 1823 als Provisor meiner väterlichen Apotheke zu Steinfurt angestelltet, schwöre und gelobe zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich dieser Funktion mit gebührender Treue und schuldigem Fleiße vorstehen, und den Königlichen publizirten Medizinal-Edukten in allen Punkten gehorsamst nachleben werde.- So wahr mir Gott helfe auch seinen Sohn Jesum Christum zur ewigen Seligkeit.“
Es wurde ihm hierauf die Ministerial-Confirmation nebst acht Zeugnissen ausgehändigt, auch vom gegenwärtigen Protokolle eine Ausfertigung in beglaubigter Form mitgetheilt.
Sylvester Wilhelm Carl Gempt.
Vorgelesen, genehmigt und vorstehend unterschrieben, von Tage, wie Monate und Jahre, wie oben bewertet.-
Der landräthliche Commissar des Steinfurter Kreises- Cormann.

Schon am 25. November 1826 wurde der Kandidat der PharmazieJohann Friedrich Ernst Melmvereidigt, weil er der Gemptschen Apotheke als Provisor vorstehen sollte. Demnach hat Sylvester Wilhelm Carl Gempt seinen Beruf nur drei Jahre ausüben können. Die Vereidigung liegt uns vor, sie ist aber textlich identisch mit der von Johann Heinrich Gempt, die wir schon abdruckten.

Die Apotheken in Steinfurt befanden sich zu den Zeiten der Familien Gempt und Houth in einem vorzüglichen Zustand. In den Revisionsberichten wird häufig beschrieben, dass viele Apotheken in einem schlechteren Zustand seien und daher die Steinfurter besonderes Lob verdienten.